Beratungshilfeabrechnung - Auslagen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dann müssen aber in dem Berechtigungsschein auch beide Auftraggeber stehen.
Grundsätzlich ist das schon möglich. Voraussetzung ist aber, daß beide Auftraggeber Beratungshilfe beantragen.
Grundsätzlich ist das schon möglich. Voraussetzung ist aber, daß beide Auftraggeber Beratungshilfe beantragen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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