Beratungshilfeabrechnung - Auslagen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
ReNo2014
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#11

08.10.2014, 11:07

Habe auch gerade noch eine Mitschülerin gefragt, sie sagte in ihrer Kanzlei haben die auch mal nur einen BRH-Schein gehabt und beide Mandanten als Auftraggeber angegeben?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#12

08.10.2014, 11:13

Dann müssen aber in dem Berechtigungsschein auch beide Auftraggeber stehen.

Grundsätzlich ist das schon möglich. Voraussetzung ist aber, daß beide Auftraggeber Beratungshilfe beantragen.
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ReNo2014
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#13

14.10.2014, 14:35

habe jetzt nur einen Mandanten abgerechnet...aber danke
MiaZ
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#14

15.10.2014, 19:01

Die Auslagenpauschale beträgt 20 % von der Summe der Gebühren. Sie darf jedoch höchstens € 20,00 EUR betragen.
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