Dokumentenpauschale

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Green_Light
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#1

04.10.2014, 08:59

Hallo Alle,

meine Chefin verzichtet konsequent auf das In-Rechnung-Stellen der Dokumentenpauschale. Ich möchte sie überzeugen, dass sie das nicht tun sollte, kenne mich aber mit 7000 VV nicht aus. Daher nenne ich jetzt mal ein reales Beispiel und hoffe, einer von Euch verrät mit, wieviel es dafür geben würde.
Eine Klagesschrift geht heute ans Gericht, in dreifacher Ausfertigung mit jeweils 15 Seiten, sowie zweimal kopierte Anlagen mit jeweils 20 Seiten.

Wie berechnet sich die Dokumentenpauschale?

Vielen Dank,

Green_Light
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Adora Belle
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#2

04.10.2014, 09:11

Tja, da fallen Wunsch und Wirklichkeit auseinander.

Anmerkung 1b zur Ziffer 7000 - es sind mehr als 100 Ablichtungen nötig, bevor man überhaupt das Abrechnen anfangen kann.
Green_Light
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#3

04.10.2014, 09:32

ok, wenn die Klage 25 Seiten umfasst und die Anlagen jeweils 30 Seiten, wären wir dann bei 3 mal 25 plus 2 mal 30 Seiten = 75 plus 60 = 135 Seiten, von denen wir 35 abrechnen können?
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#4

04.10.2014, 11:03

Genau.
Helga
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#5

07.11.2014, 23:55

Ähm,- in 7000 1b steht (leider) in der Kommentierung, dass die Urschrift (also Original der Klage nebst Anlagen) NICHT berechnet werden kann.
Ebenso können die für den anwaltlich vertretene Beklagten gefertigen Kopien nicht berücksichtigt werden. Die Erstellung ist eine anwaltliche "Üblichkeit", aber nicht notwendig.
Notwendig und abrechnungsfähig ist lediglich die beglaubigte Abschrift für den gegnerischen Anwalt. Im vorliegenden Fall fließen in die Berechnung leider nur die 25 Seiten für die begl. Abschrift und die 30 Anlagen, also 55 Kopien ein.
Vor eeeewigen Jahren hat eine Anwältin, für die ich gearbeitet habe, grundsätzlich nur die beglaubigte Abschrift einer Klage beigefügt. Wenn das Gericht dann zusätzlich eine einfache Abschrift angefordert hat, DANN können diese Kopien wieder berechnet werden, weil sie ja vom Gericht angefordert wird.

Und so nebenbei dann noch. Wenn Du ein Fax versendest, kannst Du pro Seite eine Kopie berechnen. Verrückt ist nur, dass der Empfänger, dessen Papier ja benutzt wird, KEINE Kopiekosten berechnen kann. Ich habe mir seit einiger Zeit wirklich angewöhnt, jede abrechenbare Kopie ins Kostenblatt einzutragen, denn es läppert sich mit der Zeit wirklich. Gerade wenn die Akte dann vielleicht lange Zeit läuft.
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