ich habe eine Frage.
In einem Verfahren haben wir unsere außergerichtliche Tätigkeit nach einem Streitwert in Höhe von 140.000,00 € abgerechnet.
Im gerichtlichen Verfahren hat sich der Streitwert dann erhöht und wurde auf 550.000,00 € festgesetzt. Ich war immer der Meinung gewesen, dass das außergerichtliche Verfahren abgeschlossen ist und ich nur den Streitwert in unserer Gebührenrechnung für das gerichtlichen Verfahren korrigieren kann und dann nach dem neuen festgesetzten Streitwert abrechnen kann.
Da der Unterschied hier aber so gravierend war, meinte meine Chefin, dass könnte nicht sein. Vorallem wenn im außergerichtlichen Verfahren der Streitwert noch nicht korrekt beziffert werden konnte. Kann ich dann auch die GEbührenrechnung für das außergerichtliche Verfahren noch einmal ändern, obwohl dies längst abgeschlossen ist? Wenn das stimmt, wo steht das?
Lieben Dank für Eure Hilfe!
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