nachträgliche Erhöhung des Streitwertes im außerger. Verfahr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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damei76
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#1

01.10.2014, 11:02

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage.

In einem Verfahren haben wir unsere außergerichtliche Tätigkeit nach einem Streitwert in Höhe von 140.000,00 € abgerechnet.

Im gerichtlichen Verfahren hat sich der Streitwert dann erhöht und wurde auf 550.000,00 € festgesetzt. Ich war immer der Meinung gewesen, dass das außergerichtliche Verfahren abgeschlossen ist und ich nur den Streitwert in unserer Gebührenrechnung für das gerichtlichen Verfahren korrigieren kann und dann nach dem neuen festgesetzten Streitwert abrechnen kann.

Da der Unterschied hier aber so gravierend war, meinte meine Chefin, dass könnte nicht sein. Vorallem wenn im außergerichtlichen Verfahren der Streitwert noch nicht korrekt beziffert werden konnte. Kann ich dann auch die GEbührenrechnung für das außergerichtliche Verfahren noch einmal ändern, obwohl dies längst abgeschlossen ist? Wenn das stimmt, wo steht das?

Lieben Dank für Eure Hilfe! :thx
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Liesel
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#2

01.10.2014, 11:12

Wieso hat sich denn der SW im gerichtlichen Verfahren so erhöht? Forderungen, die außergerichtlich noch keine Rolle gespielt haben?
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#3

01.10.2014, 11:31

Ja, der Feststeller hat sich im Laufe des Verfahrens erhöht.
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#4

01.10.2014, 11:34

Na da haben wir es doch. Dann kann nicht außergerichtlich auf der Basis dieses SW abgerechnet werden.
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#5

01.10.2014, 11:38

Und wo kann ich das nachlesen?
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#6

01.10.2014, 11:41

Wo willst du denn das nachlesen? Der SW hat sich IM gerichtlichen Verfahren erhöht. Der "erhöhte" Feststellungsantrag war nicht Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit und somit kann auch die Gebühr hierfür nicht aus dem hohen SW berechnet werden.
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#7

01.10.2014, 11:48

Sorry, habe das "nicht" überlesen.

Meine Chefin meint, hätte sie gewusst, dass es nachträglich nicht mehr möglich ist, den Streitwert zu ändern, dann hätte Sie versucht, den Streitwert bereits außergerichtlich so genau wie möglich zu beziffern. Das war aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich gewesen...

Kann man denn nachträglich überhaupt den Streitwert der außergerichtlichen Tätigkeit ändern, wenn man bereits im gerichtlichen Verfahren ist?
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