Hallo ans Forum,
ich hatte Klage erhoben.
Nach der Güteverhandlung und vor der Fortsetzung der mündlichen Verhandlung ging ein Widerklageschriftsatz ein.
Ändert sich dadurch der Wert, der für die Verfahrensgebühr anzusetzen ist oder nur derjenige, der für die Verhandlungsgebühr anzusetzen ist?!
Schachterlteufel
Ändert Widerklage auch Wert der Verfahrensgebühr
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 880
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Erstmal ist die Frage, ob sich der Wert überhaupt ändert. Wenn, dann ändern sich sowohl Verfahrensgebühr als auch Terminsgebühr. VG kann nie aus geringerem Wert anfallen als TG.
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 880
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
ich denke, der Wert ändert sich, da im Rahmen einer Räumungsklage vom Beklagten erhebliche Gegenansprüche geltend gemacht werden, sogenannter Kündigungsfolgeschaden....
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Dann aber auch bitte den § 45 GKG vollständigJO85 hat geschrieben:Die Gegenstandswerte beider Klagen werden zusammen gerechnet, wenn diese nicht in verschiedenen Prozessen verhandelt werden § 45 GKG
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
.Betreffen die Ansprüche im Fall des Satzes 1 oder 2 denselben Gegenstand, ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
den kann man googeln
aber da ist er
Gerichtskostengesetz
Abschnitt 7 - Wertvorschriften (§§ 39 - 65)
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Wertvorschriften (§§ 39 - 47)
Gliederung
§ 45
Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung
(1) In einer Klage und in einer Widerklage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, werden zusammengerechnet. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht. Betreffen die Ansprüche im Fall des Satzes 1 oder 2 denselben Gegenstand, ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend.
(2) Für wechselseitig eingelegte Rechtsmittel, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, ist Absatz 1 Satz 1 und 3 entsprechend anzuwenden.
(3) Macht der Beklagte hilfsweise die Aufrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung geltend, erhöht sich der Streitwert um den Wert der Gegenforderung, soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergeht.
(4) Bei einer Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Gerichtskostengesetz
Abschnitt 7 - Wertvorschriften (§§ 39 - 65)
Unterabschnitt 1 - Allgemeine Wertvorschriften (§§ 39 - 47)
Gliederung
§ 45
Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung
(1) In einer Klage und in einer Widerklage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, werden zusammengerechnet. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht. Betreffen die Ansprüche im Fall des Satzes 1 oder 2 denselben Gegenstand, ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend.
(2) Für wechselseitig eingelegte Rechtsmittel, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, ist Absatz 1 Satz 1 und 3 entsprechend anzuwenden.
(3) Macht der Beklagte hilfsweise die Aufrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung geltend, erhöht sich der Streitwert um den Wert der Gegenforderung, soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergeht.
(4) Bei einer Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Dann siehe #2.schachterlteufel hat geschrieben:ich denke, der Wert ändert sich...
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 880
- Registriert: 27.11.2008, 11:34
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: RA-Micro
da es sich um eine Klage als Räumungsklage und eine Widerklage wegen behaupteter Kündigungsfolgeschäden geht, wird nach m.E. addiert...
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Jaja, das ist ja nun geklärt. Weiter bei:
Adora Belle hat geschrieben:...dann ändern sich sowohl Verfahrensgebühr als auch Terminsgebühr. VG kann nie aus geringerem Wert anfallen als TG.