Beratungshilfeabrechnung - nachträglich Einigungsgebühr abr.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lisa1902
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#1

23.09.2014, 09:51

Hallo Leute, wir haben im Juni bereits die Geschäftsgebühr gemäß Beratungshilfeabrechnung abgerechnet. Kann ich jetzt nachträglich noch eine Einigungsgebühr abrechnen, da diese jetzt erst zustande gekommen ist?

Danke im Voraus.
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#2

23.09.2014, 09:54

:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
lisa1902
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#3

23.09.2014, 10:19

ok und wie kann ich es formulieren?

"nehme ich Bezug auf meine Beratungshilfeabrechnung vom 05.06.2014.

Ich übersende anliegend die mit dem gegnerischen Kollegen geführte Korrespondenz, aus der hervorgeht, dass nachträglich eine Einigung zustande gekommen ist.

Ich bitte daher nachträglich um Erstattung der Einigungsgebühr gemäß Nr. 2508 VV RVG auf eines meiner unten bezeichneten Konten."
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#4

23.09.2014, 10:21

BerH-Abrechnung wie immer. Bereits erhaltenen Betrag abziehen und Nachweis über Vergleich beifügen.
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#5

23.09.2014, 10:43

ohne Anschreiben?
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#6

23.09.2014, 10:46

ich hab bei Beratungshilfesachen noch nie ein Anschreiben gemacht. das ist bei diesen sagenhaft hohen Gebühren nur Zeitverschwendung. :wink:
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lisa1902
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#7

23.09.2014, 10:53

ja das stimmt allerdings ;-)

vielen Dank
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