extra Vermögensschadenshaftpflicht für ein Mandat

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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eva:-)
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#1

16.09.2014, 13:52

Hallo Ihr Lieben,

habe folgende Frage:

Wir haben für ein größeres Mandant eine eigene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Nun kommt der Versicherungsschein und die Rechnung (inkl. Versicherungssteuer).

Kann ich die so an den Mandanten mit der Bitte um Zahlung/Erstattung weiterreichen oder muss ich eine Rechnung schreiben (Nr. 7007 VV RVG - wobei ich die 30 Mio. Versicherungssumme nicht erreiche)?

Falls ich eine Rechnung schreiben muss, ist die dann zusätzlich mit der Umsatzsteuer zu berechnen?

Vorab schon einmal Vielen Dank
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Soenny
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#2

16.09.2014, 14:05

Ist das vorher mit der Mandantschaft abgeklärt worden?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

16.09.2014, 14:10

ja die wollen die Kosten auch übernehmen/ zahlen.
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#4

18.09.2014, 13:31

So, falls von Euch auch mal jemand einen solchen Fall haben sollte:

Der Steuerberater meint: Rechnung über den Versicherungsbeitrag schreiben und Umsatzsteuer drauf.

Liebe Grüße
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