Kostenausgleichsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
jennjenn87
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#11

12.09.2014, 13:20

Naja, steht drin: Kosten des Rechtsstreits und Kosten des Vergleichs.... aber von Säumnis ist nichts zu lesen
gkutes

#12

12.09.2014, 13:33

Säumniskosten wären in dem Fall Reisekosten der Gegenseite (ihr wart ja nicht beim Termin)
Ihr könnt eh nichts geltend machen und Gegenseite auch nicht aufgrund der KGE
jennjenn87
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#13

12.09.2014, 13:38

Joah, ich soll trotzdem einen machen.... und wenn die gegenseite nichts geltend macht, solls mir auch recht sein
Vieeeelen dank :-)
gkutes

#14

12.09.2014, 13:40

ich meinte, ihr könnt keine Säumniskosten geltend machen. Den Rest natürlich schon!
jennjenn87
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#15

12.09.2014, 13:52

Ja klar, das versteht sich =)
Hab ich mich recht blöd ausgedrückt gerade :pfeif
Die Verfahrensgebühr bleibt ja normal bei 1,3, oder? Also für den Einspruch kommt da nichts zusätzliches drauf?
jennjenn87
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#16

12.09.2014, 13:53

Ich bin echt eingerostet....
5 Jahre raus aus dem Beruf machen sich gerade echt bemerkbar :?
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Liesel
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#17

12.09.2014, 14:03

Für den Einspruch gibts keine extra Gebühren.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
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#18

12.09.2014, 14:10

Ich glaub, hier bleib ich =)

Danke euch :-)
jennjenn87
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#19

14.10.2014, 13:38

Juhu ihr lieben =)
Zu meinem Thema mit dem Kostenausgleichsantrag hab ich da nochmal eine kleine Frage und hoffe, ihr könnt mir evtl. weiterhelfen....
Komme heute zur Arbeit und hab auf meinem Schreibtisch einen Ordner liegen mit dem Vermerk, dass bzgl. eines VU die GGS schonmal einen KFB beantragt hat, den unser Mandant auch ausgeglichen hat; der Betrag müsse doch irgendwie angerechnet werden???
Zur Sache noch kurz: Nach dem VU haben wir Einspruch eingelegt und dann ging es normal weiter. Es wurde ein Mehrvergleich protokolliert und jetzt ist die Sache soweit durch.
Meine Frage also:
Der KFB nach dem VU (war vor meiner Zeit und ich hatte keine Ahnung hiervon) enthält die VerfGeb. und TerminsGeb. Nach meinem Empfinden dürfte dann nur die ausßergerichtliche Vergleichsgebühr über den Mehrwert, die gerichtliche VGeb über den anhängigen Wert und die 0,8 VerfGeb bzgl. des Mehrwertes in den neuen Kostenausgleichsantrag von der GGS, oder?
Das Problem ist nur, dass der Antrag der Gegenseite bereits im August gestellt wurde, aber ne Stellungnahmefrist war dem Schreiben des Gerichts nicht zu entnehmen. Wie verfahre ich hier nun am besten, nicht dass unser Mandant Gebühren doppelt bezahlt bzw. bezahlen muss....
Kann ich das jetzt dann einfach so "ankreiden" bei Gericht, obwohl der Antrag bereits im August gestellt wurde? Oder warte ich, bis der Beschluss kommt und mach dann etwas? Oder einige ich mich mit der Gegenseite, dass ich das bereits gezahlte aufgrund des vorigen KFB in Abzug bringe?

Was würdet ihr machen und wie begründen? Feedback wäre sehr gut und ich danke schon jetztz =)
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niva
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#20

14.10.2014, 13:48

Dein Sachverhalt kommt mir irgendwie wirr vor.

Handelt es sich bei dem KFA aus August um den aufgrunddessen der KFB ergangen ist? oder wurde der KFA nach dem Vergleichsabschluss eingereicht?

Was wurde hinsichtlich der Kosten im Vergleich vereinbart?
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