Kostenausgleichsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
dasydasy
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#1

11.09.2014, 17:47

:pfeif
Hey Ihr lieben,

ich steh gerade vor nen riesen Fragezeichen ich mache auch sonst kaum Abrechnungen aber die Kollegin ist leider nicht mehr da also muss ich das nun tun.
Es handelt sich um eine Mietsache Rückzahlung Kaution, wir waren vorgerichtl. auch tätig ( nach RVG § 13 a.F ) dann geklagt und nun im Termin verglichen.
Vergleich lautet
1. Beklagte zahlt an Kläger Summe X
2. Damit sind alle Ansprüche erledigt.
3. Kosten des Rechtsstreits 60/40

STW wurde auch festgesetzt.

Meine Frage nun im KFA auch die Anrechnung 2300 mit rein, nein oder da nicht tituliert und auch nicht vom Gegner gezahlt. Ich würde dann so abrechnen.

3100
3104
1003
Post- und Tele.
+ Ust.

Ooooodderrrr ???? :thx
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Liesel
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#2

11.09.2014, 17:49

:daumen
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dasydasy
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#3

11.09.2014, 17:49

:thx Danke für das schnelle Feedback .... :wink2
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#4

11.09.2014, 17:50

Zusatz wegen GK nicht vergessen.
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#5

11.09.2014, 18:06

:wink1
Ja der steht bei uns immer automatisiert bei jeglichen KFAs mit drunter, aber ich danke Dir. Sehr lieb das Du auch daran denkst :thx
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#6

12.09.2014, 13:13

Hallöchen...

bin neu hier und kenne mich noch nicht so wirklich aus. Aber das Hauptthema passt zu meiner Frage, deshalb hake ich die hier einfach mal ein =)

Ich soll nen Kostenausgleichsantrag machen, grundsätzlich weiß ich ja auch wie das funktioniert....Nur dann meinte mein Chef irgendwas von Säumniskosten mit reinnehmen...
Blick in die Akte: Wir haben VU kassiert beim 2. Termin, Einspruch eingelegt und dann wurde weiter verhandelt und Vergleich geschlossen....
Kommt da außer Verfahrensg., Terminsg. und Einigungsg. (also die Standards) nochmal zusätzlich was mit rein (außer Reisekosten natürlich)?
Bin etwas aus der Übung und Chefchen hat es drauf, mich zu verwirren.

Wäre supi, wenn mir da mal einer was zu sagen könnte

:-*
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Frau Cindy
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#7

12.09.2014, 13:14

Wie lautet denn die Kostengrundentscheidung?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#8

12.09.2014, 13:16

Kläger 4/5 und Beklagter 1/5
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#9

12.09.2014, 13:18

Säumniskosten können doch nur bei der Gegenseite entstanden sein. Steht dazu was in der KGE?
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#10

12.09.2014, 13:19

Nope, nichts dergleichen.
Die Gegenseite hat das in ihrem Antrag auch nicht geltend gemacht.
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