Anrechnung 2300/3309 ??

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sonnenblume25
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#1

04.09.2014, 11:26

Hallo zusammen :)
Muss ich eine Geschäftsgebühr 2300 auf eine danach in der ZV entstandene Verfahrensgebühr 3309 anrechnen? Hier ist eine Geschäftsgebühr entstanden, zweimal die 0,3 nach 3309, ferner die eine Einigungsgebühr für eine Zahlungsvereinbarung (§31b RVG)
Mein Programm rechnet nun eine 0,3 VOLLSTÄNDIG auf die Geschäftsgebühr an und ich bin mir nicht sicher, warum und ob das so stimmt?
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#2

04.09.2014, 11:35

Vorbemerkung 3 Nr. 4 ist eindeutig. Auch bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren. Darum ist die in Teil 3 geregelt. :wink:
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#3

04.09.2014, 11:58

OK :mrgreen: Du hast Recht! Aber kann ich denn dann nicht nur die Hälfte der Gebühr anrechnen wie sonst auch? Computer rechnet die volle 0,3 Gebühr an. Sorry, ich steh grad sowas von am Schlauch... :roll:
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#4

04.09.2014, 12:03

Hälfte der GG, ja. Wenn die die 0,3 VG übersteigt, wovon man ja ausgehen kann, dann fällt halt die 0,3 VG komplett weg.

Wie seid Ihr überhaupt von der GG direkt zur 3309 gekommen? Wie ist denn tituliert worden?
Sonnenblume25
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#5

04.09.2014, 13:15

Danke! Wurden erst mit der Abwicklung eines Vergleichs beauftragt (im gerichtlichen Verfahren waren wir nicht tätig, hat Mdt. selber gemacht). Jetzt fand eine umfangreiche außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite statt. Und inzwischen sind wir bei der ZV mit Zahlungsvereinbarung angelangt.
Ihr habt mir sehr geholfen!! Schönen (Arbeits-)tag noch :thx
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