verbundenes Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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cahra
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#1

04.09.2014, 10:31

Guten Morgen!

Wir vertreten unsere Mandantin bezüglich einer Schadensersatzforderung aus einem Verkehrsunfall. Es wurde bei Gericht Klage eingereicht.

Die Gegenseite hat jedoch auch Klage eingereicht, ungefähr zeitgleich, und verklagt unsere Mandantin und die Haftpflichtversicherung unserer Mandantin. Da die Haftpflichtversicherung prozessführend ist, wurde hier für diese und unsere Mandantin ein anderer Rechtsanwalt bevollmächtigt.

Die Verfahren wurden durch das Gericht jetzt verbunden. Wir haben erst auf Anfrage bei Gericht eine Mitteilung hierüber erhalten. Das Problem besteht jetzt, dass wir einerseits von unserer Mandantin bevollmächtigt sind, andererseits aber durch die Haftpflichtversicherung einer anderer Rechtsanwalt beauftragt ist.

Grundsätzlich sagt Chef, soll der andere ruhig weitermachen, aber was wird mit unseren Kosten? Oder sollen wir hier gegen den Beschluss lieber Beschwerde einlegen?

Vielleicht hat hier jemand einen Tipp!
Viele Grüße von Cahra
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Anahid
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#2

04.09.2014, 11:32

Nur weil die Verfahren verbunden sind und im Hinblick auf die durch die Gegenseite eingereichte Klage ein anderer Anwalt tätig ist, seid Ihr doch nicht aus der Sache raus.

Anderes Beispiel:

Die Gegenseite erhebt Klage. Die HPV beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung. Die Mandantin will aber ihren Schaden im Wege der Widerklage geltend machen. Bezüglich dieses Anspruchs hat die Versicherung aber überhaupt keine Prozessführungsbefugnis und entsprechend steht es der Mandantin frei, mit der Widerklage einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen. Sie kommt also zu Euch und Ihr erhebt die Widerklage. Dann sind auch 2 Anwälte drin.

Bis auf die Tatsache, dass in dem Beispiel beide Verfahren direkt unter einem Aktenzeichen laufen, ist in Deinem Fall nichts anderes. Dein Chef muss die Mandantin bzgl. ihrer Schadensersatzforderung vertreten und der andere Anwalt wehrt die Gegenforderungen ab. Da ist nix mit "soll der andere ruhig weitermachen". :wink:
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