Hallo ihr Lieben
Nachdem hier jeder war anderes sagt und ich mittlerweile total auf dem Schlauch stehe, frage ich jetzt mal hier:
Wir waren außergerichtlich in einem sozialrechtlichen Fall tätig. Haben außergerichtlich mit einer 1,3 GG Nr. 2300 VV RVG abgerechnet. Jetzt schreibt die Versicherung, dass sie das nicht zahlen.
Laut RVG: Nr. 2302 wäre für sozialrechtliche Fälle vorgesehen. Muss ich die dann auch nehmen?
Einer sagt ja, einer sagt nein. Wir waren nicht mehr gerichtlich tätig.
Danke für eure Hilfe
LG
sozialrechtliche Gebühr
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Um was für einen Fall hat es sich denn gehandelt. Man muss zwischen Betragsrahmengebühren und den Gebühren nach Tabelle entscheiden. Kommt darauf an, wenn ihr wegen was vertreten habt.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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Hey,
wenn Ihr in einer sozialrechtlichen Angelegenheit tätig ward, dann müsst Ihr auch mit der Gebühr 2302 abrechnen..steht ja da im RVG: Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten....
LG
wenn Ihr in einer sozialrechtlichen Angelegenheit tätig ward, dann müsst Ihr auch mit der Gebühr 2302 abrechnen..steht ja da im RVG: Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten....
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Genau das ist die Frage. Betragsrahmen fallen bei Vertretung von Personen im Sinne des §183 SGG an, also regelmäßig z.b. bei allen Versicherten und Leistungsempfängern.elise98de hat geschrieben:Um was für einen Fall hat es sich denn gehandelt?
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Wir haben zur Zeit ne Sache, wo sich ein AG mit der DRV rumstreitet und da dürfen wir nach Streitwert, der nicht gerade wenig ist, abrechnen.
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