sozialrechtliche Gebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Theresa2012
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 25.08.2014, 14:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#1

28.08.2014, 09:51

Hallo ihr Lieben :)

Nachdem hier jeder war anderes sagt und ich mittlerweile total auf dem Schlauch stehe, frage ich jetzt mal hier:

Wir waren außergerichtlich in einem sozialrechtlichen Fall tätig. Haben außergerichtlich mit einer 1,3 GG Nr. 2300 VV RVG abgerechnet. Jetzt schreibt die Versicherung, dass sie das nicht zahlen.

Laut RVG: Nr. 2302 wäre für sozialrechtliche Fälle vorgesehen. Muss ich die dann auch nehmen?
Einer sagt ja, einer sagt nein. Wir waren nicht mehr gerichtlich tätig.

Danke für eure Hilfe :thx

LG
Benutzeravatar
elise98de
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4834
Registriert: 05.05.2009, 16:13
Beruf: Refa
Software: Advoware
Wohnort: iTdA

#2

28.08.2014, 09:55

Um was für einen Fall hat es sich denn gehandelt. Man muss zwischen Betragsrahmengebühren und den Gebühren nach Tabelle entscheiden. Kommt darauf an, wenn ihr wegen was vertreten habt.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1157
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

28.08.2014, 09:58

Nr. 2302 VV RVG? 50-640 € würde ich nehmen.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
lessica1991
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 08.04.2013, 20:43
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Altenburg
Kontaktdaten:

#4

28.08.2014, 09:59

Hey,

wenn Ihr in einer sozialrechtlichen Angelegenheit tätig ward, dann müsst Ihr auch mit der Gebühr 2302 abrechnen..steht ja da im RVG: Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten....

LG
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

28.08.2014, 10:22

elise98de hat geschrieben:Um was für einen Fall hat es sich denn gehandelt?
Genau das ist die Frage. Betragsrahmen fallen bei Vertretung von Personen im Sinne des §183 SGG an, also regelmäßig z.b. bei allen Versicherten und Leistungsempfängern.
Benutzeravatar
elise98de
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4834
Registriert: 05.05.2009, 16:13
Beruf: Refa
Software: Advoware
Wohnort: iTdA

#6

28.08.2014, 10:23

Wir haben zur Zeit ne Sache, wo sich ein AG mit der DRV rumstreitet und da dürfen wir nach Streitwert, der nicht gerade wenig ist, abrechnen. :huepf
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Antworten