Freispruch - Abrechnung - Insolvenz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adora Belle
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#21

26.08.2014, 12:04

Mir auch. Allerdings würde ich mich mit den weiteren Problemen erst beschäftigen, wenn ich das zumindest versucht habe.
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Anahid
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#22

26.08.2014, 12:17

Die nächste Frage ist doch, warum nicht bei Auftragserteilung bereits die Vermögensverhältnisse geklärt wurden? Denn dann hätte man ja ggf. Pflichtverteidigung beantragen können.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Kanzleihund
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#23

26.08.2014, 12:31

Vermögenslosigkeit ist (leider) kein Grund für die Bestellung eines Pflichtverteidigers.
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Anahid
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#24

26.08.2014, 12:37

Oh....danke Kanzleihund. Dachte, das wäre das Pendant zur PKH/VKH. Wir machen zum Glück kein Strafrecht.
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#25

26.08.2014, 15:50

Jop - fordern kann ich es, aber Zahlungen werden wohl nicht folgen ... ;)
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