Objektive Klageanhäufung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Putt_Putt
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#1

20.08.2014, 16:26

Kann man bei einer objektiven Klageanhäufung (zwei Ansprüche wurden eingeklagt) zweimal nach RVG abrechnen (weil zwei verschiedene Angelegenheiten)?

LG
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niva
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#2

20.08.2014, 16:31

nein: § 22 Abs. 1 RVG
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Putt_Putt
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#3

20.08.2014, 16:46

Aber es sind doch zwei verschiedene Ansprüche eingeklagt woren?
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Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
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#4

21.08.2014, 07:36

Putt_Putt hat geschrieben:Aber es sind doch zwei verschiedene Ansprüche eingeklagt woren?
Hast Du Dir § 22 RVG durchgelesen?

Es werden die Streitwerte zusammengerechnet und dann daraus die Gebühren berechnet.
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