Kann man bei einer objektiven Klageanhäufung (zwei Ansprüche wurden eingeklagt) zweimal nach RVG abrechnen (weil zwei verschiedene Angelegenheiten)?
LG
Objektive Klageanhäufung
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hast Du Dir § 22 RVG durchgelesen?Putt_Putt hat geschrieben:Aber es sind doch zwei verschiedene Ansprüche eingeklagt woren?
Es werden die Streitwerte zusammengerechnet und dann daraus die Gebühren berechnet.