Reisekosten in Auslandswährung, Mehrwertsteuer

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
alraune
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 369
Registriert: 22.09.2009, 12:50
Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin (IHK), mache aber alles, was eine ReFa so macht
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#1

19.08.2014, 15:12

Liebe Auskenner,

Chefin ist zu einem Termin nach England mit einer irischen Airline geflogen. Die Flugrechnung ist zwar in Euro, weist jedoch keine irische Mehrwertsteuer aus. Soweit ich weiß, kann man ausländische Mehrwersteuer ja sowieso nicht beim Vorsteuerabzug geltend machen.

Dann gibt es noch eine Hotelrechnung in englischen Pfund.

Wie buche ich diese Reisekosten jetzt ins Kostenblatt, um sie dem Mandanten berechnen zu können? Bruttobetrag ins Kostenblatt, so daß der Mandant dann in unserer Rechnung noch zusätzlich deutsche Mehrwertsteuer auf die Bruttobeträge zahlen muß? Also zweimal Mehrwertsteuer, ausländische und deutsche? Fühlt sich irgendwie nicht richtig an...

Wer weiß, wie es geht? Danke schon mal für Eure Tipps!
Benutzeravatar
alraune
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 369
Registriert: 22.09.2009, 12:50
Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin (IHK), mache aber alles, was eine ReFa so macht
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#2

20.08.2014, 09:08

*schieb*
Benutzeravatar
Refa-Aline
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 287
Registriert: 15.10.2009, 09:16
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

20.08.2014, 11:56

Keine Ahnung. Die in Euro ausgewiesenen Rechnungen buche ich ohne Vorsteuerabzug. Das ist ein Metier da kenne ich mich leider nicht wirklich aus.

Wenn ich allerdings Rechnungen an ein im europäischen Ausland sitzendes Unternehmen schreibe, geht diese ohne Mehrwertsteuer raus mit der Bemerkung, dass die Steuerschuld verlagert wird. In Deinem Fall könnte ich mir vorstellen, dass dies auch so sein müsste, also hätte Deine Chefin eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer mit Verlagerung der Steuerschuld erfragen müssen und die Umsatzsteuer hätte hier abgeführt werden müssen. Irland gehört ja uneingeschränkt zur EU und England auch aber mit Sonderrechten.

Hier mal ein Auszug aus dem Internet für den "deutschen" Fall:

"Sonstige Leistungen an Unternehmer, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) ansässig sind, sind in vielen Fällen nach § 3a Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerlich zu behandeln: Danach sind diese Dienstleistungen nach § 3a Abs. 2 UStG in dem Land (umsatz)steuerbar, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Das bedeutet, dass die Versteuerung in dem betreffenden EU-Land des Leistungsempfängers erfolgt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben verlagert sich in diesen Fällen die Steuerschuld durch das so genannte "reversecharge-Verfahren" auf den Leistungsempfänger mit der Folge, dass der (deutsche) Leistungserbringer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellt und auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers in seiner Rechnung hinweisen muss."
Liebe Grüße :wink1
Toniontour
Forenfachkraft
Beiträge: 159
Registriert: 14.02.2011, 15:33
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#4

20.08.2014, 13:13

Ich buche auch immer Bruttobetrag ins Kostenblatt und bei ErstattungsRG gehen dann 19 % MwSt mit rauf.

Alles was wir verauslagen und dann dem Mdt ggü abrechnen, muss versteuert werden. Da gab es auch mal ein Urteil, wo es um die Aktenübersendungspauschale von 12 Euro ging. Die wurde vom RA verauslagt u. ist ja immer ohne MwSt. Bei Weiterberechnung an Mdt muss diese jedoch mit 19 % versteuert werden, hatte das Gericht entschieden.
vicym6605

#5

21.08.2014, 10:10

alraune hat geschrieben:Liebe Auskenner,

Chefin ist zu einem Termin nach England mit einer irischen Airline geflogen. Die Flugrechnung ist zwar in Euro, weist jedoch keine irische Mehrwertsteuer aus. Soweit ich weiß, kann man ausländische Mehrwersteuer ja sowieso nicht beim Vorsteuerabzug geltend machen.

Dann gibt es noch eine Hotelrechnung in englischen Pfund.

Wie buche ich diese Reisekosten jetzt ins Kostenblatt, um sie dem Mandanten berechnen zu können? Bruttobetrag ins Kostenblatt, so daß der Mandant dann in unserer Rechnung noch zusätzlich deutsche Mehrwertsteuer auf die Bruttobeträge zahlen muß? Also zweimal Mehrwertsteuer, ausländische und deutsche? Fühlt sich irgendwie nicht richtig an...

Wer weiß, wie es geht? Danke schon mal für Eure Tipps!
Ich würde nach aktuellem Umrechnungskurs buchen, in Euro. Dann da die Mehrwertsteuer berechnen. Kopien der Rechnungen an Deine Rechnung und fertig.

Bis dann
Benutzeravatar
alraune
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 369
Registriert: 22.09.2009, 12:50
Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin (IHK), mache aber alles, was eine ReFa so macht
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#6

21.08.2014, 11:22

Danke für die Ideen. 8)

Ich weiß inzwischen, wie es gemacht werden muss, unser Fachanwalt für Steuerrecht hat sich der Problematik angenommen.

So, wie es Toniontour unter #4 beschrieben hat, ist es richtig. Also bei Reisekosten, die im Ausland angefallen sind, den Bruttobetrag ins Kostenblatt buchen und dann 19 % deutsche Mehrwertsteuer drauf in der Rechnung an den Mandanten. Anders geht es nicht.
Antworten