Hallo,
habe hier eine Abrechnungsfrage in einer Sache mit Widerklage.
Wir waren Beklagte und Widerklägerin. Der Kläger hat die Klage zurückgenommen und wir unsere Widerklage. Dann hat das Gericht dem Kläger insgesamt alle Kosten auferlegt. Termin wurde nach der Widerklage bestimmt, es wurde vorher aber die Klagen zurückgenommen,ich hätte das jetzt wie folgt abgerechnet:
GW: 7.646,95
1,3 Verfahrensgebühr
0,6 Erhöhung mehrere Auftraggeber
1,2 Terminsgebühr
Auslagen
MwST
bin mir halt nicht sicher wegen der TG. Weil der Termin auch abgesagt wurde. Ich habe jetzt alles nachdem gesamtstreitwert (Klage und Widerklage ) abgerechnet. Oder muss ich da auch eine Teilung vornehmen?
Danke für eure Hilfe
Klage/Widerklage abrechnen
- booo
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Wurde keine Streitwertfestsetzung beantragt? Das könnte man eigtl mit Klagerücknahme gleich mit beantragen. Kannst ja dem Chef mal vorschlagen, wenn Du schon abrechnen sollst. *find*
Warum setzt Du eine TG an? Der wurde doch abgesetzt.
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...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab ![Bild](http://www.bsin-forum.de/images/smilies/stricken.gif)
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Dann hast Du Deine Antwort ja
1,3 VG aus Gesamtstreitwert plus Erhöhung und Auslagen/Steuer
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