Untervollmacht richtig abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Blume13
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#1

18.08.2014, 11:47

Hallo, ich bin in einer neuen Kanzlei und habe direkt für den Anfang einen richtigen *-Auftrag bekommen. Ich soll eine Untervollmacht abrechnen. wir habend en Termin wahrgenommen.
Mündlich vereinbart war Gebührenteilung. Streitwert wa 1.000,00 €.
Frage wie rechne ich richtig ab? hatte das vorher nicht, nur in der Berufsschule!

1,3 Verf.
1,2 Termins.
Auslagen
MwSt
und davon die hälfte?

oder bekomme ich noch die 0,65 Verf. ?

Ich weiß es einfach nicht. Bitte um schnelle Antwort.

Danke
Piwi12
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#2

18.08.2014, 11:54

Also in der Regel machen das die Kanzleien untereinander aus.

Bei Gebührenteilung gehe ich von der hälftigen VG, TG, AUSL, MWST aus. Genau wie Du es zuerst geschrieben hast.

Bei uns gibt es auch Kanzleien mit denen wir UV-Sachen machen, da gibt es eine Quotelung ... zb. ab Streitwert XY 30 % etc.
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#3

18.08.2014, 11:55

Gebührenteilung ist gut. Teilung der Gebühren eines ortsansässigen Anwalts oder Teilung der insgesamt anfallenden Gebühren? Wenn nur die Kosten eines ortsansässigen Anwalts geteilt werden, was der Regelfall ist, dann wäre Deine Berechnung richtig. Allerdings würde ich dann die Teilung auf 50 % vor der Berechnung der Mehrwertsteuer vornehmen.
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#4

18.08.2014, 12:07

Wie Anahid schon sagte, es kommt drauf an, was genau vereinbart wurde.

Außerdem kommt es ja auch darauf an, ob der andere Anwalt die Gebühren noch mit Mdt etc. abrechnet.

Ich würde eine Rechnung mit den Gebühren erstellen, die Euch entstanden sind, und diese Rechnung dem Rechtsanwalt übersenden mit der Bitte die interne Abrechnung vorzunehmen.
Diese interne Abrechnung muss dann natürlich geprüft werden, je nachdem was genau vereinbart wurde.
Blume13
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#5

18.08.2014, 12:14

habe eben nur die Info bekommen "Gebührenteilung"

den Rest kann ich mir dann wohl zusammenfantasieren.

Ihr meint ich soll die 50%-tige Teilung vornehmen, bevor ich die MwSt berechne?
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#6

18.08.2014, 12:17

Blume13 hat geschrieben:habe eben nur die Info bekommen "Gebührenteilung"

den Rest kann ich mir dann wohl zusammenfantasieren.

Ihr meint ich soll die 50%-tige Teilung vornehmen, bevor ich die MwSt berechne?
Ja wenn Du die Teilung vornimmst, dann vor der Berechnung der MwSt.
Blume13
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#7

18.08.2014, 12:22

Mein Chef möchte jetzt zusätzlich zu den Gebühren die 0,65 und zweimal Auslagenpauschale haben.

Ich verstehe jetzt gar nichts mehr.
:cry:
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#8

18.08.2014, 12:28

So wie ich das sehe, möchte Dein Chef die "interne" Abrechnung vornehmen, d.h. er will alle Gebühren, die bei Euch und dem anderen Anwalt angefallen sind in der Rechnung haben und hiervon dann die Hälfte.
Blume13
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#9

18.08.2014, 12:33

Er hat auch gesagt er hätte gerne 2 getrente Rechnungen. Ich bin gerade ein bisschen überfordert ...

Weil ich jetzt gar nicht mehr weiß wie :roll:
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#10

18.08.2014, 12:36

Was Dein Chef jetzt genau will, kann ich natürlich nicht sagen, aber ich würde vermuten, dass er

1. eine Rechnung nur mit den Gebühren, die für Eure Tätigkeit angefallen sind, ausgestellt auf den Mandatnen möchte und

2. Rechnung, gerichtet an die RAe mit der internen Abrechnung, in der alle Gebühren drin sind und quasi die 50% von allen Gebühren geltend gemacht wird.
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