Problemchen bei der Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#11

20.05.2014, 16:16

So hab ich das nun auch gemacht, VG + Nebenkosten
damit ist die Sache nun erstmal beendet

Ja, für die erste Instanz ist der KFA bereits erledigt :D
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Emma
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#12

13.08.2014, 10:41

Darf ich mich hier mal ranhängen?

Ich soll die Gebühr Nr. 3309 für eine Vollstreckungsandrohung festsetzen lassen und weiß jetzt nicht, bei welchem Gericht.

Wir haben einen vollstreckbaren KFB. Da der Schuldner nicht gezahlt hat, haben wir ihn in Verzug gesetzt und eine Gebühr § 3309 berechnet. Dann hat er gezahlt, jedoch nur die festgesetzten Kosten und die Zinsen. Die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung nicht. Die soll ich jetzt festsetzen lassen.

Mache ich das jetzt bei dem Prozessgericht oder beim Vollstreckungsgericht. Aber wir hatten ja noch gar keine Vollstreckung betrieben... Irgendwie häng ich da grad zwischen den Stühlen.

Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.
Das mit mir und dem Sport hatte sich bereits in der Schule erledigt, als der Lehrer meinte, da fehlt keine Schaukel, das ist ein Reck. :pfeif
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Liesel
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#13

13.08.2014, 10:56

Vollstreckungsgericht, welches für die Vollstreckung zuständig gewesen wäre.
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#14

13.08.2014, 11:01

Liesel hat geschrieben:Vollstreckungsgericht, welches für die Vollstreckung zuständig gewesen wäre.

Danke schön :wink1
Das mit mir und dem Sport hatte sich bereits in der Schule erledigt, als der Lehrer meinte, da fehlt keine Schaukel, das ist ein Reck. :pfeif
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