Hallo,
ich muss einen Kostenausgleichungsantrag und PKH-Erstattungsantrag vorbereiten. Jetzt bin ich aber nicht fit im Sozialrecht.
Wie müssen die Kostenrechnungen aussehen. Mandant: Mutter und Tochter
Vielleicht kann einer helfen??
Vielen Dank
Gruß Carrymaus
Abrechnung Sozialgericht
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 77
- Registriert: 21.06.2012, 16:33
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Vielleicht sollte ich noch ein paar Infos geben:
Ein Termin findet nicht statt, das Gericht hat eine einvernehmliche Regelung vorgeschlagen, die beide Seiten annehmen.
Der Antragsgegner erstattet 1/2 der außergerichtlichen Kosten.
Ein Termin findet nicht statt, das Gericht hat eine einvernehmliche Regelung vorgeschlagen, die beide Seiten annehmen.
Der Antragsgegner erstattet 1/2 der außergerichtlichen Kosten.