Zweite Terminsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
buffanieX
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#1

12.08.2014, 13:29

Hallo zusammen,

gibt es im Zivilrecht für drei Gerichtstermine eine zweite Terminsgebühr? Mein Chef meint ja. Ich finde aber nichts dazu. Nur für Strafverfahren finde ich diese Regelung.

Kann mir jemand sagen wo das steht, sollte es so sein?

:thx
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#2

12.08.2014, 13:32

Hallo, :wink1
die zweite TG gibt es, wenn die drei Gerichtstermine mit einer Beweisaufnahme stattgefunden haben. (Also wegen mir ein Ortstermin mit einem Sachverständigen und zwei Termine vor Gericht mit Zeugenvernehmungen oder so.)
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
buffanieX
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#3

12.08.2014, 13:45

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wo kann ich das denn nachlesen?
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#4

12.08.2014, 13:47

1010 RVG

Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 richten und mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden
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#5

12.08.2014, 13:49

Genau und das ist keine 2. Terminsgebühr, denn die Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG beträgt nur 0,3 bzw. bei Betragsrahmen erfolgt eine Erhöhung 30%.
buffanieX
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#6

12.08.2014, 13:50

Ah super dankeschön :wink:
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#7

12.08.2014, 13:55

ich danke auch :thx
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#8

03.11.2017, 10:50

Huhu,

ich stehe jetzt gerade vor dem gleichen Fall.

Ist ein Verfahren vor dem Landgericht. 3 Terminsverhandlungen (zum Teil mit Ladung des SV) haben stattgefunden, dazu noch zwei Ortstermine mit dem SV. Kann ich hier die 1010 VV RVG anwenden? War eine sehr umfangreiche Sache.
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#9

03.11.2017, 10:59

ich meine, ja, hier kann die 1010 RVG abgerechnet werden. Für die beiden Ortstermine mit dem SV und den Gerichtstermin, bei dem der SV auch dabei war.
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#10

03.11.2017, 11:03

Der Wortlaut der Ziffer 1010 ist doch eigentlich eindeutig:

Angelegenheiten, in denen ... mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen werden.


Hattet Ihr mindestens drei Termine, in denen ein Sachverständiger oder ein Zeuge vernommen wurde?
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