Geschäftsgebühr anrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Baptistine
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#1

06.08.2014, 11:39

Hallöchen :wink1 ,

habe hier eine Akte, wo der Vermieter ständig Miet- und Nebenkostenforderungen hat.
Wir haben damals wegen einer Nebenkostenforderung eine Geschäftsgebühr abgerechnet (lt. Akte aber nie bekommen).

Jetzt, nach ca. einem Jahr zahlt der Schulder die Miete für August nicht mehr und wegen dieser Forderung soll ich einen MB beantragen.

Meiner Meinung nach, hat die Geschäftsgebühr aus 2013, dessen Streitwert die Nebenkosten waren, nichts mit der jetztigen Ssche zu tun und muss somit nicht auf die Nr. 3305 angerechnet werden.

Seht ihr das genau so wie ich? Ich muss dazu sagen, dass die Akte ständig weiterläuft. Der Schuldner ist oft im Zahlungsverzug wegen Nebenkosten, dann ist das gemietete Objekt nicht in Ordnung usw. und sofort...
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Soenny
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#2

06.08.2014, 11:43

neue Akte anlegen, alte abrechnen gegenüber MA oder RSV, dann hast du keine Probleme mit so was ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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Baptistine
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#3

06.08.2014, 11:45

Ok danke :-)

Hatte nur Bedenken, dass es evtl. doch zusammen gehört und man anrechnen muss.
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