Hallo
also ich habe so ein ähnliches Problem.... bei mir ist es auch so, dass Widerspruch vor dem
01.08.2014 eingereicht wurde. Das Jobcenter hat sich zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten in Höhe von 65 % bereit erklärt. Dies ergibt ein Zahlbetrag in Höhe von 280,01 €.
Nach dem 01.08.2013 haben wir Klage gegen den Widerspruchsbescheid eingereicht und haben Prozesskostenhilfe beantragt und diese auch gewährt bekommen. Im Klageverfahren hatte sich dann das Jobcenter bereit erklärt die Widerspruchskosten in Höhe von 65 % zu übernehmen (siehe oben der Betrag) und gerichtlich zu 50 %. Habe sodann eine Abrechnung der gerichtlichen Kosten zur Hälfte über Prozeskostenhilfe und zur Hälfte über Jobcenter festsetzen lassen. Es erfolgte eine Kostenfestsetzung in Höhe von 204,08 € für die gerichtlichen Kosten.
Dagegen hat das Jobcenter Erinnerung eingelegt und mitgeteilt, dass ich die außergerichtlichen Kosten bis maximal zu 175,00 € anzurechnen habe. Somit beantragt er eine Festsetzung in Höhe von insgesamt 64,07 €. Das kann aber irgendwie nicht nachvollzogen werden.
Ich gehe davon aus, dass die Anrechnung von außergerichtlich auf gerichtlich richtig ist oder?
So nun zum Verständnis:
außergerichtliche habe ich wie folgt abgerechnet:
2400 = 180,00 €
1008 (90 %) = 162,00 €
7002 = 20,00 €
Zwischensumme = 362,00 €
7008 = 68,78 €
Zwischensumme = 430,78 €
abzüglich 35 % = 150,77 €
Gesamtsumme = 280,01 €
gerichtlich abgerechnet wie folgt:
3102 = 170,00 €
1008 = 153,00 € (das zusammen ergibt: 323,00 €)
jetzt ja hier abzüglich (180,00 +162,00 = 342,00 / 2 = 171,00 €) = 152,00 €
Entgelte = 20,00 €
Zwischensumme = 172,00 € (mit Anrechnung)
7008 = 32,68 €
Zwischensumme = 204,68 €
abzüglich 50 % Kostenübernahme = 102,34 €
Gesamtsumme = 102,34 €
Weiß nicht, wie das Jobcenter auf eine Gesamtsumme in Höhe von nur 64,07 € kommt. Die Schreiben, dass hier eine Anrechnung in Höhe von 140,01 € stattfinden müsste, wie die darauf kommen keine Ahnung. Versteht das eine von euch und kann mir helfen?
Frage 2:
Ich habe schon für die PKH folgende Kosten, jedoch ohne Anrechnung bekommen:
3102 = 170,00 €
1008 = 153,00 €
7002 = 20,00 €
Zwischensumme = 343,00 €
7008 = 65,17 €
Zwischensumme = 408,17 €
abzüglich 50 % = 204,09 €
Gesamtsumme = 204,08 €
Holt sich das dann das Gericht vom Jobcenter zurück oder muss ich das denen zahlen?
Weil, wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss jetzt abgeändert wird und das Jobcenter mir jetzt unter Anrechnung zahlen muss, dann habe ich ja vom Gericht zu viel erhalten. Würdet ihr da die Füße still halten und warten, bis sich das Gericht selbst meldet?
Bin total verwirrt und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Bis dahin LG