Wie sind Hotel-Kosten im Rahmen des KFA anzugeben bzw. gegenüber dem eigenen Mandanten abzurechnen?
Beispiel:
Es findet ein Termin in Hamburg statt, unser Anwalt reist am Vortag an und bleibt eine Nacht in Hamburg. Die entsprechende Kostenrechnung des Hotels wird auf die Kanzlei ausgestellt, die aus dem 7-%igen USt-Satz einen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Insoweit sind ja tatsächlich nur die Netto-Kosten angefallen.
Sind dann im KFA bzw. in der Abrechnung gegenüber dem Mandanten die Netto-Kosten nach 7006 VV-RVG anzusetzen, die anschließend nach 7008 VV-RVG mit 19 % USt versteuert werden?
Abrechnung Kosten Übernachtung nach 7006 VV-RVG
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Jep - beim KfA natürlich nur, wenn Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.Dane129 hat geschrieben: Sind dann im KFA bzw. in der Abrechnung gegenüber dem Mandanten die Netto-Kosten nach 7006 VV-RVG anzusetzen, die anschließend nach 7008 VV-RVG mit 19 % USt versteuert werden?
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Gut und v.a. höchst interessant! Habe kürzlich einen KFA gestellt mit entsprechenden Kosten nach 7004 bzw. 7006, in denen ich die USt mit geltend gemacht habe. Mir ist jetzt erst im Nachhinein aufgefallen, dass der Antrag an sich falsch war. Der KFB wurde vom Gericht jedoch mit den Bruttobeträgen erlassen, ebenso kam von der Gegenseite auch keine Monierung. Von daher ist's nicht so schlimm
Wird das bewusst vom Gericht "übersehen", nachdem es sich in der Regel eher um Kleinstbeträge handelt?
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Ich denke nicht, dass das bewusst übersehen wird, weil es Kleinstbeträge sind, denn auch die kann man absetzen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Komisch aber, dass entsprechendes dann vom Gericht nicht moniert wird...Kosten nach 7004 und 7006 werden ja nur gegen Vorlag des entsprechenden Nachweises in der Kostenfestsetzung berücksichtigt.
Naja, was störrt es mich, wenn meine KFAs durchgehen und weder Gericht noch Gegner Widersprüche erheben
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