Zwangsvollstreckungsauftrag vor Insolvenzeröffnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mine13
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#1

10.07.2014, 14:47

Wir haben am 19.05.2014 einen Zwangsvollstreckungsauftrag mit Antrag auf Vermögensauskunft gegen zwei Gesamtschuldner gemacht.
Bei dem einen Schuldner wurde das Insolvenzverfahren nun am 04.06.2014 und beim anderen Schuldner am 17.06.2014 eröffnet.

Wie verhält sich das nun? Läuft die Zwangsvollstreckung weiter bzw. wird den Schuldnern die Vermögensauskunft noch abgenommen? Ich weiß leider nicht, was der GV bislang gemacht hat, da ich von ihm noch kein Schreiben erhalten habe.
Mine13
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#2

10.07.2014, 14:48

Oder muss ich evtl. den Zwangsvollstreckungsauftrag sogar zurücknehmen? Kenn mich leider bei Insolvenzsachen nicht aus... :oops:
Mine13
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#3

11.07.2014, 11:43

Kann mir hier niemand weiterhelfen :?: :-|
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Tine Dea
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#4

11.07.2014, 11:55

:wink1
Theoretisch brauchst du nichts weiter veranlassen. Der GVZ wird, wenn er entsprechende Erkundigungen anstellt, feststellen, dass gegen beide Schuldner das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Um die Sache aber schneller voran zu treiben, und vor allem um schneller an deinen Titel zur Forderungsanmeldung zu kommen, kannst du deinen Antrag zurücknehmen...
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