Streitwert ArbG NRW

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sveta

#1

10.07.2014, 11:55

Hallo alle,

ich habe hier eine Sache, in der wir den Mandanten gegenüber seinem früheren Arbeitgeber vertreten haben. Es ging um die Erteilung eines Zeugnisses. Nach meinen Unterlagen (Meier/Becker: Streitwerte im Arbeitsrecht) würde ich dafür eine Geschäftsgebühr abrechnen, Streitwert wäre 1 Monatsbrutto.
Meine Chefin meinte nun aber, eine Klage in NRW (der Arbeitgeber sitzt in NRW) wäre teurer gewesen als arbeitsgerichtliche Verfahren hier in Ba-Wü.
Ist das so? Gibt es in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Berechnungsgrundlagen?

Sveta
Sveta

#2

10.07.2014, 12:09

Sache hat sich erledigt!
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Anahid
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#3

10.07.2014, 12:54

Trotzdem beantworte ich das mal, falls hier mal jemand sucht: Nein, ist nicht so. Eine Klage wäre zwar teurer gewesen, da Reisekosten oder die Kosten eines Korrespondenzanwalts angefallen wären. Das ändert aber nichts am Streitwert selbst.
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#4

10.07.2014, 13:02

Hallo :wink1

also davon habe ich noch nichts gehört... ich komme aus Sachsen-Anhalt und für ein Arbeitszeugnis nehmen wir als Streitwert auch immer einen Bruttolohn als Streitwert....

lg
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jojo
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#5

10.07.2014, 13:21

Ums mal so zu sagen: Es gibt keine bundeseinheitliche Streitwertrechtsprechung.

Es gibt zwar einen Streitwertkatalog, aber der ist umstritten.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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