Mandant wird auf Zahlung von 6.000 € in Anspruch genommen. Gegner hat über seinen RA das Mahnverfahren angestrengt. Dagegen legen wir Widerspruch ein.
Beide Parteien sind also anwaltlich vertreten.
Jetzt gehen die Parteien ohne ihre Anwälte hin und einigen sich auf Zahlung eines Betrags in Höhe von 4.500 €. Über die entstandenen RA- und Gerichtskosten machen sie sich natürlich keine Gedanken.
Hat jemand für mich ein Urteil /Fundstelle für so einen Fall? Sind mit der Einigung hinsichtlich Hauptforderung die Kosten als mit erledigt anzusehen?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)