Mahnverfahren, Klageauftrag, evtl. Einigung. Wie abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LittleVampire13
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#1

08.07.2014, 12:33

Hallo zusammen!

Wir stehen gerade vor einem (für uns) komplizierterem Problem wegen der Abrechnung.

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt, dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Daraufhin haben wir vom Mandant Klageauftrag bekommen, nur die noch offenen Gerichtskosten wurde noch nicht eingezahlt. Soweit alles klar.
1,0 VG für Mahnverfahren
Klageverfahren 1,3 VG - Anrechnung 1,0 Mahnverfahren.

Jetzt haben wir aber die Situation, dass evtl eine Eingung erzielt werden kann. Fällt dann eine 0,8 Verfahrensgebühr für das Klageverfahren an, und was passiert mit der Anrechnung? Außerdem 1,0 Einigungsgebühr oder 1,5? Wird das vom Mahnverfahren beeinflusst?

Danke schon mal für die Hilfe. Wir wissen gerade nicht so recht weiter.
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Anahid
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#2

08.07.2014, 12:40

Derzeit habt Ihr noch keine 1,3 VG verdient, weil noch kein Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht vorliegt, so wie ich Deinen Sachvortrag verstehe. Also ist auch bis zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine 0,8 VG für das streitige Verfahren entstanden (den Auftrag habt Ihr ja bereits), auf die die 1,0 VG für das Mahnverfahren anzurechnen ist. Im Endeffekt bleibt es also bei einer 1,0 VG.

Ob zum jetzigen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Vergleich geschlossen wird, ist egal. Es entsteht auf jeden Fall nur eine 1,0 EG. Der Streitgegenstand ist gerichtlich anhängig. Durch den Widerspruch wird ja das Verfahren nicht "beendet". Dass es weiter anhängig ist, siehst Du daran, dass Du nur den Antrag auf Abgabe an das Streitgericht stellen musst.

Sollte dieser Antrag durch Euch nicht gestellt werden, so hätte z.B. auch die Gegenseite die Möglichkeit, den Antrag auf Abgabe zu stellen. Dann würdet Ihr zur Begründung des Anspruchs aufgefordert und wenn das nicht erfolgt, würde die Klage abgewiesen und Euch die Kosten auferlegt.
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LittleVampire13
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#3

08.07.2014, 13:21

Dankeschön, das hilft uns schon weiter! Super!
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