Es ist eine Unterhaltsgeschichte. Das ganze geht vor Gericht. Wir bekommen PKH - man macht einen Vergleich - es wird abgerechnet und fertig. Zwischenzeitlich ist das Kind aber volljährig und beide Eltern müssen sich am Unterhalt beteiligen. Desw. schreibt uns die Gegenseite auch erneut an.
Probleme habe ich jetzt nur mit der Abrechnung. Im Prinzip können wir ja nichts weiter für die weitere außergerichtl. Korrespondenz abrechnen, da es alles unter das selbe Thema fällt, richtig?
weitere außergerichtl. Vertr. nach Gerichtsverfahren ?
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Nee, ich sehe das als neue Angelegenheit. Mit Volljährigkeit liegt die Unterhaltspflicht anders, damit hat das Kind bzw. die Eltern auch einen Abänderungsanspruch. Also neue Angelegenheit.
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Ich sehe es wie Pepples.
Zwar off-topic aber interessant: Wen vertretet ihr? Fraglich ist für mich, ob hier überhaupt die gleichen Anwälte tätig werden können. Zumindest auf Seiten des Anwalts, der früher den betreuenden Elternteil vertreten hat, dürfte jetzt eine Interessenkollision vorliegen
Zwar off-topic aber interessant: Wen vertretet ihr? Fraglich ist für mich, ob hier überhaupt die gleichen Anwälte tätig werden können. Zumindest auf Seiten des Anwalts, der früher den betreuenden Elternteil vertreten hat, dürfte jetzt eine Interessenkollision vorliegen
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Du kannst nicht das volljährige Kind gegen die Mutter vertreten, die früher Deine Mandantin war. Ich weiß, dass das viel gemacht wird, aber es ist nicht korrekt.
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Das geht nicht.
Beide Eltern sind jetzt barunterhaltspflichtig und stehen somit auf der Gegenseite. Ihr könnt standesrechtlich nicht für die Tochter gegen Mutter und Vater vorgehen und dann noch für die Mutter gegen den Vater.
Beide Eltern sind jetzt barunterhaltspflichtig und stehen somit auf der Gegenseite. Ihr könnt standesrechtlich nicht für die Tochter gegen Mutter und Vater vorgehen und dann noch für die Mutter gegen den Vater.
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Das geht aber eben nicht. Das volljährige Kind hat einen Barunterhaltsanspruch gegen beide Elternteile. Da kann man sich nicht einen raussuchen. Ihr hättet das Mandat überhaupt nicht annehmen dürfen. Weder für die Mutter (weil sie jetzt Anspruchsgegner des Kindes ist) noch für das Kind (weil sich sein Anspruch jetzt auch gegen die früher vertretene Mutter richtet).
Das gilt, sofern tatsächlich gegen beide Eltern Barunterhaltsanspruch besteht, also das Kind nicht mehr einem Minderjährigen gleichgestellt ist.
Das gilt, sofern tatsächlich gegen beide Eltern Barunterhaltsanspruch besteht, also das Kind nicht mehr einem Minderjährigen gleichgestellt ist.