Ich habe eine Akte auf dem Tisch, wo der Mandant irgendwann Anfang des Jahres einmal angefragt hat, ob er auf unser Konto einen Betrag x zahlen kann und wir würden sodann die von ihm bekannt gegebenen Zahlungen anweisen. Es ging hierbei darum, dass der Mandant sehr hohe Schulden hatte und durch eine Erbschaft viel Geld floss. Die Schulden wollte er über unser Anderkonto begleichen lassen.
Unterm Strich hatten wir 75.000,00 Euro eingezahlt bekommen. Mittlerweile sind nach 23 Zahlungen nur noch gut 12.000,00 Euro übrig.
Was kann ich hier abrechnen. Wir sind insoweit nicht beratend tätig geworden.
Besten Dank im Voraus.
Kann man hier etwas abrechnen?
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Huhu
Habt ihr einfach nur die Zahlungen an die Gläubiger weitergeleitet, ohne diese anzuschreiben und die Zahlung anzukündigen?
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Bu toil leam a dhol gu Alba
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Ja richtig. Der Mandant hat unser Konto quasi nur benutzt um seine Zahlungen nicht vom privaten Konto tätigen zu müssen. Will lieber nicht wissen aus welchen Gründen er das so macht.
Mittlerweile zahle ich aber nicht mehr nur seine Altlasten ab, sondern bezahle auch seine Hotelrechnungen, den Kauf eines neuen Notebooks etc.. Es nervt und kostet Zeit. Und wenn ich dafür nicht mal was abrechnen kann..
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Mir würden einige Gründe einfallen, einen solchen Auftrag nicht durchzuführen.
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Dito und Nerven und Zeit würden dabei eine gaaaaaaaaanz untergeordnete Rolle spielenAdora Belle hat geschrieben:Mir würden einige Gründe einfallen, einen solchen Auftrag nicht durchzuführen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Äh....
Mal abgesehen davon, dass mir sowas auch nicht in die Tüte kommen würde... (geht wohl los, bin doch nicht die Wohlfahrt! ) würde ich für jede getätigte Überweisung ne Hebegebühr abrechnen. Mal sehen wie lange der Herr das dann noch weiter praktiziert...
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Ich würde an der Stelle eher sagen "Ich bin doch nicht die Wäscherei"
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