hälfte GG im KAA?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die GeschG kannst du nicht mit berechnen. Es hätte lediglich - wenn denn die Voraussetzungen vorliegen würden - die Anrechnung der hälftigen GeschG auf die VG zu erfolgen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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