hälfte GG im KAA?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
loqki
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#1

30.06.2014, 16:07

Hi Leute, ich steh grad echt aufm Schlauch.
Vor dem LG haben wir einen VGL mit der Gegenseite geschlossen( wir sind Kläger)

1. Bekl. 1 und 2. zahlen jeweils 1.000 an uns
2. Alle Ansprüche sind damit abgegolten
3. Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Beklagten findet nicht statt
4. Kosten des Rechtsstreits und Vergeichs trägt der Kläger zu 93 und die Bekl. als Gesamtschuldner zu 7 %
4. Streitwert auf 30.000

Hatte einen Kostenausgleichungsantrag eingereicht:

Streitwert € 30.000
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG
PTE
GK.

Die KAA's der Beklagten sahen genauso aus (ohne GK).

Nun Schrieb das LG uns an mit der Aufforderung unseren KAA um die hälftige angerechnete GG zu berichtigen.

Bin verwirrt. Ich habe noch nie die hälftige GG im KAA reingenommen. und im Vgl steht ja auch nicht, dass die Beklagten die Kosten tragen?

Kann mir jemand helfen bitte.
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Liesel
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#2

30.06.2014, 16:11

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loqki
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#3

30.06.2014, 16:19

Von einer Erfüllung i.S.d. § 15a II Alt. 1 RVG ist auszugehen, wenn die Parteien in einem Prozessvergleich unmissverständlich geregelt haben, dass die betragsmäßig festgelegte Geschäftsgebühr vom Vergleich umfasst und abgegolten ist. Zu ihrer Bezifferung genügt die Bezugnahme auf den entsprechenden Klagantrag.


Na, aber müsste das nicht im Vergleich dann mit drin stehen??
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#4

30.06.2014, 16:37

Ja. Sollte das oben der konkrete Vergleichstext sein - keine Anrechnung der GeschG.
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#5

30.06.2014, 16:37

Ja, es müsste explizit drin stehen. Hast du den Thread von Liesel komplett gelesen?
Dann hast Du genug Material um dem Gericht zu sagen, dass hier mit der allgemeinen Abgeltungsklausel eben nicht anzurechnen ist. Notfalls musst Du in Beschwerde gehen, wenn das Gericht das anders sieht. 8)
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#6

30.06.2014, 16:40

den Thread ganz habe ich nicht gelesen,
das mache ich später. ich lasse die akte dann heute erstmal liegen.
Hm, das ist ja komisch. Aber der Vgl -Text war so korrekt Liesel.

Ich setze mich später noch mal ran und sage erstmal danke euch :)
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#7

30.06.2014, 17:03

Auch bei Gericht arbeiten nur Menschen, die auch mal mal Fehler machen. :wink:
Weise einfach darauf hin, dass nicht anzurechnen ist, Rechtsprechung dazu findest Du genug in dem Thread, und dann warte ab, was das Gericht macht.
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#8

30.06.2014, 17:51

Pepples,
Ja klar, Fehler machen wir alle.
Dem ganzen war auch der Schriftsatz des Beklagten zu 1) beigefügt, worin der Rechtsanwalt dazu auffordert.
Und dann nochmal das Gericht.
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#9

30.06.2014, 17:58

In dem oben eingestellten Thread ist soviel Rechtsprechung dazu enthalten, daß du genug Material hast, um eine ordentliche Begründung für die Nichtanrechnung zu fertigen. :wink:
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#10

02.07.2014, 11:02

Hola, ich bins noch mal.
So endlich komm ich nochmal dazu mich damit zu befassen.
Dem Gericht habe ich das jetzt so geschrieben.

Habe eben aber nochmal einen Entwurf erstellt
also

1,3 GG
1,3 VG
-0,65 GG
1,2 TG
1,0 EG

der Betrag der da rauskam, ist aber höher, als wenn man die GG nicht auf VG anrechnet. Wieso also verlangt es die Gegenseite? Ich steh grad echt auf dem Schlauch?! :oops: :roll:
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