Hallo Leute,
benötige dringend Hilfe hinsichtlich eines KFA´s.
Sachverhalt:
Kläger A verklagt Beklagten B wegen Zahlung aus Treuhandvereibarung 50.000,00 EUR
Im Rahmen des Klageverfahrens wird eine Parteierweiterung gemacht auf Beklagten C.
Der Beklagte C erhebt im Verfahren Widerklage über GF-Haftung 99.000,00 und Mietzins Sachanlagevermögen 34.000,00 EUR.
Wir haben jetzt KFA´s für jeden einzeln gestellt, d. h. für Beklagten B aus SW 50.000,00 EUR und für C aus SW 133.000,00 - jeweils 1,3, 1,2, PTE.
Oder kann ich nur die Erhöhungsgebühr 1008 VV ansetzen.
Es ist dringend.
im Voraus
EILT: KFA 1008 VV RVG
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Oh sorry, wir vertreten die Beklagten B und C
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ist er's aber einmal, so muß er's mit allen seinen Fehlern sein.“
-Matthias Claudius-
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- NORTHERN DINO
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2 selbständige KFB können schon deshalb nicht zutreffend sein, da jede Gebühr in einem Verfahren nur einmal entsteht. Da es unterschiedliche SW-Beteiligungen sind: Ein KFB nach dem höheren SW mit Erhöhungsgebühr nach dem kleineren SW.
~ Grüßle ~
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