EILT: KFA 1008 VV RVG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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gurki78
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#1

30.06.2014, 11:17

Hallo Leute,
benötige dringend Hilfe hinsichtlich eines KFA´s.

Sachverhalt:
Kläger A verklagt Beklagten B wegen Zahlung aus Treuhandvereibarung 50.000,00 EUR
Im Rahmen des Klageverfahrens wird eine Parteierweiterung gemacht auf Beklagten C.
Der Beklagte C erhebt im Verfahren Widerklage über GF-Haftung 99.000,00 und Mietzins Sachanlagevermögen 34.000,00 EUR.

Wir haben jetzt KFA´s für jeden einzeln gestellt, d. h. für Beklagten B aus SW 50.000,00 EUR und für C aus SW 133.000,00 - jeweils 1,3, 1,2, PTE.

Oder kann ich nur die Erhöhungsgebühr 1008 VV ansetzen.

Es ist dringend.

:thx im Voraus
"Mache nicht schnell jemand zu deinem Freund,
ist er's aber einmal, so muß er's mit allen seinen Fehlern sein.“

-Matthias Claudius-
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Tigerle
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#2

30.06.2014, 11:20

wen vertretet Ihr denn überhaupt?
gurki78
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#3

30.06.2014, 11:23

Oh sorry, wir vertreten die Beklagten B und C
"Mache nicht schnell jemand zu deinem Freund,
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-Matthias Claudius-
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13
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#4

30.06.2014, 14:13

2 selbständige KFB können schon deshalb nicht zutreffend sein, da jede Gebühr in einem Verfahren nur einmal entsteht. Da es unterschiedliche SW-Beteiligungen sind: Ein KFB nach dem höheren SW mit Erhöhungsgebühr nach dem kleineren SW.
~ Grüßle ~
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