Abrechnung Prüfung Unterlagen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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kordula32
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#1

30.06.2014, 13:00

Hallo erst mal,

habe hier eine Akte vorliegen, wo RA erst einmal nur die Berechnung der pfändbare Lohnanteile prüfen soll und dies für mehere Monate und mit vielen Faktoren der Berücksichtigung demnach setzt sich doch der Wert des Treuhänders zusammen was dieser fordert oder?


Dann hab ich noch eine andere Sache wo auch eine Prüfung durchgeführt wird allerdings ohne GEgenstandswert es geht um entsprechende Haftung wo der RA sich einlesen muß?

Kann mir hier jemand helfen?
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Soenny
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#2

30.06.2014, 13:04

Seid ihr nach außen aufgetreten oder gibt es eine Honorarvereinbarung (wohl eher nicht)?
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kordula32
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#3

30.06.2014, 13:37

bei dem ersten treten wir jetzt nach außen auf da ist dann der Wert der Geltendmachung des Treuhänders doch. Generell wenn dies nicht der Fall wäre was kann er da verlangen?

und beim 2. ist nichts vereinbart worden, also keine Vereinbarung nach Stunden oder ähnliches. Es geht halt nur um eine Haftungsfrage und was der Mandant machen kann.?
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