einfaches Schreiben 0,3 nach 2300 VV RVG?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DrMaddi
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#1

30.06.2014, 11:31

Problem: Das Verfahren ist beendet oder übergeben worden an andere Anwälte. Wir haben keine Geschäftsbeziehung mehr mit dem Mandanten. Der Mandant braucht eine zweite Ausfertigung, wegen Verlust des Titels. Wenn wir nun ein einfaches Schreiben an das Gericht fertigen, dass der Titel uns nicht vorliegt (Eidesstattliche Versicherung) kann ich eine 0,3 nach 2300 VV RVG abrechen?

:thx
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Adora Belle
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#2

30.06.2014, 11:34

0,3 VG 3309. Das ist Einzeltätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
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