Abrechnung UBV
Mal wieder ein RVG Frage: Habe den ersten und einzigen Gerichtstermin als UBV wahrgenommen und einen Vergleich geschlossen. Vereinbart war die Terminsvertretung gegen Gebührenteilung. Jetzt habe ich von echter und unechter Gebührenteilung gelesen und bin etwas ratlos. Wie sollte die richtige Abrechnung aussehen?
- Pepples
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Was ist denn genau vereinbart worden, also ist die Teilung genauer bestimmt worden?
Es kann die Teilung der Gebühren eines Anwalts, die Teilung aller anfallender Gebühren, die Teilung aller erstattungsfähigen Gebühren vereinbart werden.
Es kann die Teilung der Gebühren eines Anwalts, die Teilung aller anfallender Gebühren, die Teilung aller erstattungsfähigen Gebühren vereinbart werden.
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Zu dem Thema gibt es einen hilfreichen Aufsatz im Anwaltsblatt 3/2008, S. 184 ff. (Die Rechnungsstellung zwischen Haupt- und Unterbevollmächtigten), der lässt sich auch ergoogeln, falls Du das Heft nicht im Büro hast.