Hallo, ich habe mal kurz eine Frage. Leider kenne ich mich mit dem Insolvenzverfahren nicht so aus… also meine Frage lautet wie folgt:
Wir haben für unseren Mdt. eine Zahlungsaufforderung erstellt. Der Schuldner meldete sich daraufhin und meinte, dass unser Mdt. auf einen Großteil seiner Forderung verzichten soll, sonst würde er Insolvenz anmelden und dann würde unser Mdt. prozentual noch weniger bekommen. Daraufhin hat mein Chef einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht gegen den Schuldner gestellt.
Wie kann ich das nun abrechnen??? Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst PTE ist klar aber nehme ich nun die 3314 oder 3317 VV RVG???
Vielen Dank im Voraus!
Gebühren Antrag Eröffnung eines Insoverfahrens gegen Gegner
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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3314, da die Gebühr 3317 nur anfallen kann, wenn das Verfahren bereits eröffnet worden ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.