Hallo zusammen,
also entweder stelle ich mich zu doof an oder ich weiß es einfach nicht ...
Wir haben ein Mahnverfahren durchgeführt. Mahnbescheid und auch Vollstreckungsbescheid sind ergangen. Gegen den Vollstreckungsbescheid hat die Gegenseite Einspruch eingelegt und wir sind in das streitige Verfahren übergegangen.
Es ergeht ein Urteil.
Kostengrundentscheidung: Die Kosten, die durch den Vollstreckungsbescheid veranlasst sind, werden der Beklagten (Gegenseite) auferlegt. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin (wir) 1/6 zu tragen. Die Beklagte hat von den übrigen Kosten des Rechtsstreits 5/6 zu tragen.
Nun würde ich meinen, dass der KFA so aussieht.
V-Re nach VV RVG
GW: ...
1,3 VG Nr. 3100
abzgl. anzurechnende 1,0 VG Nr. 3305
1,2 TG Nr. 3104
PTP Nr. 7002
Netto
...
Oder muss ich tatsächlich noch die Kosten des gesamten Mahnverfahrens festsetzen lassen? Schließe sind die doch im Vollstreckungsbescheid tituliert...
Ganz lieben Dank und viele liebe Grüße
A13