Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Bei uns ist ein Scheidungsverfahren mit VA anhängig. Im Termin wurde zusätzlich ein Vergleich über den Zugewinn geschlossen, der vorher nicht rechthängig war. Es wurde der GW für die Scheidung und den VA festgesetzt und bezügl. des Vergleichs heißt es, dass der GW den Verfahrenswert um 3.000,00 € übersteigt.
Rechne ich jetzt die Verfahrensgeb. und die Terminsgeb. lediglich nach der Scheidung und dem VA ab und den Zugewinn nehme ich lediglich mit in den Vergleich?
Oder nehme ich den Zugewinn bereits mit in die Verfahrensgeb. (0. und in die Terminsgeb. (mit Abgleich von § 15 III RVG) auf?
Vielen Dank für eure Hilfe.
nicht rechtshängige Ansprüche
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