ich stehe gerade sooooo auf dem Schlauch.
Ganz einfache Kostenrechnung, Hauptanspruch z. B. 2000 €, Zinsen bis z. B. 160,00 €, fertig.
Werden da die Zinsen mit dazu gerechnet um den Gegenstandswert unserer Inanspruchnahme zu berechnen, also insgesamt 2160,00 €.
Oder Zinsen nicht berücksichtigen, sodass es nur 2.000 Euro sind? Ich bin gerade ganz verwirrt. Es gibt doch diese Regelung Zinsen, Nebenforderungen, ...
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