Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Emma3009
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#1
23.06.2014, 13:58
Hallo,
stehen gerade etwas auf dem Schlauch. Anwalt hat Vertretung des Antragsgegners angezeigt, auf Einspruch des Betreuers Bezug genommen und Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt und Akteneinsicht beantragt.
Haben Akteneinsicht bekommen. Dann hat Gegenseite Klage zurückgenommen. Klägerin hat Kosten des Verfahrens zu tragen.
So nun unser Problem, sollen jetzt KFA fertigmachen... aber welche Kosten rechne ich ab???
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Frau Cindy
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#2
23.06.2014, 14:04
Worum geht es denn genau? Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Emma3009
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#3
23.06.2014, 14:11
Also es gab einen Vollstreckungsbescheid aus dem gegen den Mandanten vollstreckt werden sollte. Hiergegen hat dessen Betreuer Einspruch eingelegt. Aus irgendwelchen Gründen auch immer sollte dann trotzdem vollstreckt werden und unser Chef hat dann den Antrag gestellt, die Vollstreckung einzustellen.