Einigungsgebühr ebenfalls Schadensersatz?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JO85
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#1

18.06.2014, 09:13

Hallo ;) ich habe da mal die Frage, ob die Einigungsgebühr auch als Schadensersatz abgerechnet wird/werden kann?
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Frau Cindy
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#2

18.06.2014, 10:56

In welchem Zusammenhang denn? Beim VKU etwa sind RA-Kosten Schadensersatz und damit auch die Einigungsgebühr, so sie denn entstanden ist.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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Stephen Jay Gould
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#3

18.06.2014, 11:00

Der Sachverhalt ist folgender: Schuldner unseres Mandaten ist mit Zahlung im Verzug gewesen. Daraufhin haben wir anwaltliches Aufforderungsschreiben geschickt und dann wurde eine Einigung getroffen bezüglich der Zahlung...also müsste die Einigungsgebühr doch auch Schadensersatz wegen Verzug sein richtig?
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Frau Cindy
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#4

18.06.2014, 11:06

Ist denn hinsichtlich der Kosten der Einigung eine Regelung getroffen worden? Anderenfalls meine ich, dass diese als gegeneinander aufgehoben anzusehen sind.

Evtl. bin ich jetzt aber auch auf dem falschen Dampfer. :kopfkratz
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Stephen Jay Gould
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#5

18.06.2014, 11:06

Hat der Schuldner unterschrieben, dass er die Einigungsgebühr trägt?
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#6

18.06.2014, 11:17

wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung gemacht mit dem Schuldner?
JO85
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#7

18.06.2014, 11:20

schlauerweise ist bezüglich der einigungsgebühr keine regelung getroffen...ich bin mir total unsicher, wer die dann jetzt tragen muss. in der vereinbarung steht nur, dass unsere rechnung bzgl. des aufforderungsschreiben von dem schuldner getragen wird. demnach würde ich dann doch die einigungsgebühr der mandatschaft in rechnung stellen oder nicht?
Pitt
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#8

18.06.2014, 11:26

Vom Schuldner bekommst Du die dann auf jeden Fall nicht erstattet, wie Frau Cindy auch schon schrieb (=> § 98 ZPO). Wenn ansonsten die Einigungsgebühr grundsätzlich entstanden ist, kann man die nur ggü. dem Mandanten abrechnen, die Frage ist halt, wie verständnisvoll der reagiert.
JO85
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#9

18.06.2014, 11:41

danke euch ;)
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