Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Honeymoon
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#1
18.06.2014, 09:37
Hallo,
wir bekommen MB- zu spät, WS trotzdem eingelegt. Wir bekommen VB-rechtzeitig, also auch gleich ES eingelegt. Dann kommt gleich die Ladung zum Termin. Kurz danach die Abladung da Klage (seitens Kläger) zurück genommen.
Kann ich überhaupt eine Kostenentscheidung bei Gericht beantragen? Bin ja nur für WS bzw. ES tätig gewesen. Kann ich überhaupt irgendwelche Gebühren abrechnen bzw. wie? Normale Kostenrechnung oder doch KFB?
Gruß und schon einmal tausend
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Liesel
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#2
18.06.2014, 10:11
KGE beantragen. Entstanden ist die 3100.
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(UNHEILIG)