Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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carrymaus
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#1
17.06.2014, 12:02
Hallo,
ich habe mal wieder eine kleine Frage:
Es ist ein VKH-Verfahen. Versäumnisbeschluss ist ergangen. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet.
Jetzt soll ich abrechnen. Es ist mir alles klar bis auf die Terminsgebühr? Fällt jetzt eine 1,2 oder 0,5 Gebühr an nach neuem Recht?
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Liesel
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#2
17.06.2014, 12:07
0,5
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(UNHEILIG)