Kostenfestsetzungsverfahren 2. Instanz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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bambareni
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#1

17.06.2014, 11:57

Guten Tag, liebes Forum,
wir haben beide Instanzen gewonnen, ich habe für uns Kostenfestsetzungsanträge gestellt.

In der 2. Instanz fielen unter 100 Kopien an, mithin können Kopierkosten nicht über 7000 VV-RVG geltend gemacht werden, richtig?

Die Gegenseite moniert zudem 4,35 EUR Portokosten nach Nr 7001 VV-RVG in der 2. Instanz. Kann ich in der 2. Instanz stattdessen die Telekommunikationspauschale von 20 EUR dann geltend machen? In der 1. Instanz habe ich 6,90 EUR Porto nach Nr. 7001 geltend gemacht, kann ich da dann auch dort die Pauschale von 20 EUR als Pauschale - also pro Instanz die Pauschale - geltend machen?

Weiter moniert die Gegenseite, dass ich sogenannte Vorbereitungskosten nicht geltend machen darf: Auskunftei/Detektei. Wann sind das denn bitte (einklagbare) direkte Vorbereitungskosten und wann hätten die direkt mit eingeklagt werden müssen?

Ich habe Gesamtschuldner, kann aber grds. nur eine (Teil-)Ausfertigung zum Vollstrecken bekommen, was mache ich, wenn knapp 20.000 EUR von einem nicht zu bezahlen ist? Kann ich die vollstreckbare Ausfertigung dann noch weiter aufsplitten lassen in Schuldner 1 und Schuldner 2? Wir haben auch noch 3 Kostenfestsetzungsanträge, da Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH zu unseren Gunsten entschieden wurde.
Besten Dank für die Rückmeldung, Bambareni
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Frau Cindy
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#2

17.06.2014, 12:04

Bei den Kopiekosten kommt es darauf an, welcher Tatbestand der 7000 VV erfüllt ist. Bei Nr. 1 b/c stimmt es, dass erst ab der 101. Kopie eine Berechnung erfolgt.

Anstelle der Kosten nach 7001 kannst du je Instanz die Pauschale geltend machen.

Die Vorbereitungskosten hätten mE eingeklagt werden müssen.

Wenn du Gesamtschuldner hast, kannst du da nicht pro Schuldner eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen? :kopfkratz
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
bambareni
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#3

18.06.2014, 11:09

Danke schön :smile:
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