Hallo,
wir vertreten einen Mandanten ine iner Verkehrsunfallsache. Die gegnerische Haftpflichtversicherung bat uns um Übersendung der Ermittlungsakte. Dies haben wir getan. Die Ermittlungsakte umfasste damals 19 Seiten.
Danach bat uns die Versicherung einen ergänzenden Aktenauszug zu übersenden. Auch das haben wir getan. Zu diesem Zeitpunkt umfasste die Ermittlungsakte 49 Seiten.
Kann ich jetzt die Akteneinsichtsgebühr 2 x berechnen?
Danke schon mal
Akteneinsichtsgebühr doppelt berechnen?
- Rumpelstilzchen
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Welche Gebühr meinst Du?
- Rumpelstilzchen
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§ 4 Vergütungsvereinbarung für Aktenauszug
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Sie meint die Aktenversendepauschale. Ja die kann man dann zwei mal berechnen, wenn Du zweimal eingesehen hast und zweimal zahlen musstest. ![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
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- Rumpelstilzchen
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