Mal eine völlig dämliche Frage zum Abwesenheitsgeld

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RunaLil
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#1

12.06.2014, 09:32

Ich bin gerade etwas irritiert, da dies jetzt das vierte Mal ist, dass ich eine Kostenberechnung der anderen Partei auf dem Tisch habe zwecks Prüfung, bei der zwar die Gebühren alle artig der neuen Tabelle entnommen sind, das Abwesenheitsgeld aber auf dem Stand vor dem 1.8.2013 ist (sprich: z.B. EUR 20,00 anstatt jetzt 25,00 EUR).

Das Abwesenheitsgeld ist doch nicht letztlich wieder runtergesetzt worden, oder? Nicht, dass ich in meinen Gesetzestexten, Kostentafeln oder online irgendwas entsprechendes finden würde - und ich weiß auch, dass bei DATEV z.B. die 7005er "von Hand" in die Akte gebucht werden müssen. Ich wollte nämlich schon nachsehen, ob irgendwelche Programmanbieter verpeilt haben, das Abwesenheitsgeld mit anzupassen...

Aber nachdem dies nun - wie gesagt - das vierte Mal vorkam, zweifle ich gerade etwas an mir selbst.

Wenn ich doch recht habe. Okay - und letztlich werde ich einen zu geringen Absatz der Gegenseite wohl kaum monieren. :pfeif
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Liesel
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#2

12.06.2014, 09:47

Da scheinen wohl einige was verpaßt zu haben. :mrgreen:
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RunaLil
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#3

12.06.2014, 09:55

Danke, das beruhigt mich jetzt wieder! :smile:
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NORTHERN DINO
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#4

12.06.2014, 13:07

Das ist bei den KFA immer wieder zu beobachten und resultiert wohl aus der jahrelangen Gewohnheit, 20 € anzusetzen. Ich würde mir da keinen Kopp machen - wer nicht will, der hat schon... :twisted:
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