Kostenfestsetzung I. + II. Instanz + Schlichtung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kokosnuss
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#1

23.05.2014, 12:03

Hallo,

ich hab hier eine Akte auf dem Tisch, in der auch ein Schlichtungsverfahren gelaufen ist.

Tenor des II.-Instanz-Urteils: "Von den Kosten des Verfahrens hat der Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3 zu tragen."

Das Schlichtungsverfahren wird nirgendwo genannt, die Kosten wurden auch von der Klägerseite nicht in die Klageanträge mit aufgenommen.

Muss ich hier jetzt was anrechnen oder nicht? Ich plädiere für ein nein...
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#2

05.06.2014, 08:27

Mh... Ich hab jetzt den Kostenausgleichungsantrag der Gegenseite auf dem Tisch - dort werden die Kosten des Schlichtungsverfahrens mit berechnet und auch korrekt angerechnet.

Heißt ja aber nicht, dass diese Kosten auch tatsächlich festsetzungsfähig sind. Hat jemand eine Idee?
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#3

05.06.2014, 08:59

Okay, erledigt - § 91 Abs. 3 ZPO :pfeif
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