Halli hallo Ihr Lieben,
schon wieder eine neue Sache, die mich beschäftigt:
Der Mandant wurde angeschrieben, da er eine Firmerung verwendet habe, die irreführend wäre und ist vom Registergericht aufgefordert worden, sich des Gebrauchs der Firma zu enthalten. Wir haben daraufhin Akteneinsicht beantragt und entsprechend an das Gericht geschrieben. Der Mdt. hat die Firmierung geändert, das haben wir dem Gericht auch mitgeteilt.
Nun zu meiner Frage: Wie rechnet man sowas ab?! Nach welchem Wert? Nach welcher Gebühr? Ich blick das nicht so richtig.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Julia