neues Recht/altes Recht?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tine001
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#1

03.06.2014, 11:46

Hallo,

ich hab hier eine Akte. Gegner reicht PKH-Antrag und Klageantrag ein. War vor dem 31.07.2013. Wir haben Stellung genommen etc.
PKH ist bewilligt worden.
Klage ist dann vom Gegner nochmal nach dem 31.07.2013 eingereicht worden, wir haben hier wieder Stellung genommen etc.

PKH-Prüfungsverfahren ist ja nach altem Recht, also rechne ich hier da komplett eine 1,3 Vg nach altem Recht ab für alles oder muss ich das differenzieren
1,0 VG nach altem Recht
1,3 VG nach neuem Recht
abzgl. 1,0 VG nach altem Recht????

lg Tine
Kokosnuss
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#2

03.06.2014, 12:33

Auftrag wurde vor dem 31.07.2013 erteilt - alles altes Recht.
There is always a chance.
To make it different.
If not better.


Es ist schön, wenn die Kinder so alt sind, dass man sich unbesorgt mal hinlegen kann
und danach nur die Wände streichen muss.
tine001
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#3

03.06.2014, 12:39

mmh, aber dachte halt nur, dass wir ja erstmal für das PKH-Prüfungsverfahren beauftragt waren. Mdt hätte ja auch danach sagen können, ne für das "normale"verfahren nehm ich mir jemand anderes... vielleicht denk ich auch wieder nur zu kompliziert
tine001
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#6

03.06.2014, 13:33

mmhh, danke erstmal, mal gucken, was ich jetzt mache.
vielleicht befrag ich mein orakel :)
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