Ratenzahlungsvereinbarung nach Erlass des MB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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conni
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#1

27.05.2014, 09:48

Guten Morgen,

bin ich gerade hinsichtlich der Gebühr für die Ratenzahlungsvereinbarung nicht sicher :pfeif

wir haben einen Mahnbescheid beantragt, welcher auch erlassen wurde. Sodann hat die AG sich gemeldet und es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen.

Welche Gebühren kann ich hierfür (nach welchem Wert?) abrechnen?

eine 1,0 Einigungsgebühr nur aus 20 % des Anspruchs?

Vielen Dank im Voraus
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

27.05.2014, 10:29

Hatte letztens auch diesen Fall. Habe mit Schuldner auch eine 1,0 aus 20 % des Anspruches vereinbart. Habe allerdings mit dem Schuldner auch vereinbart, dass ich noch VB ergehen lasse.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
conni
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#3

27.05.2014, 10:32

okay, :thx , werde ich dann auch so machen.

Liebe Grüße
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Morgenmuffel
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#4

27.05.2014, 10:34

Wir machen es auch immer so wie Sonnenkind, allerdings sind wir so kulant und sagen dem Antragsgegner/in, dass wir den VB nur vorsorglich beantragen, um später einen Titel zu haben und wir diese Gebühren aber nicht berechnen, wenn die Raten pünktlich gezahlt werden. :?
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
conni
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#5

27.05.2014, 10:51

:thx wir hatten vorerst keinen VB beantragt, in der Hoffnung, dass das Ratenzahlungsversprechen eingehalten wird :wink: leider muss das nun nachgeholt werden

Allen noch einen schönen Tag :wink2
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